Barrierefreiheit heißt: Ihre Website, Ihr Online-Shop oder Ihre digitale Dienstleistung müssen für alle Menschen zugänglich und bedienbar sein – auch für Menschen mit Einschränkungen. Das betrifft z. B.:
Lesbarkeit: Texte müssen skalierbar und gut kontrastiert sein.
Navigation: Menüs müssen logisch aufgebaut und per Tastatur bedienbar sein.
Medieninhalte: Videos brauchen Untertitel, Bilder benötigen Alternativtexte.
Formulare: Müssen klar strukturiert und fehlerrobust gestaltet sein.
Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Services für Endkunden anbieten. Ausnahmen gibt es nur für rein B2B-orientierte Anbieter und Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. Euro Jahresumsatz). Doch auch diese profitieren von barrierefreien Angeboten – durch bessere Nutzerfreundlichkeit, höhere Reichweite und bessere Platzierungen in Suchmaschinen.
Die Zeit läuft: Das Gesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft.
Verstöße können teuer werden: Wer nicht rechtzeitig nachbessert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Barrierefreiheit ist kein Nachteil – sondern ein Wettbewerbsvorteil.
Nutzen Sie Tools wie den BITV-Test oder lassen Sie sich beraten – bevor der Stichtag naht.
Sie sind sich nicht sicher, wie Sie ihre Webseite barrierefrei gestalten können? Unsere Spezialisten helfen Ihnen dabei, Ihre Webseite gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu optimieren und gleichzeitig die Benutzerfreundlichkeit zu steigern.
In unserem ausführlichen Beitrag erfahren Sie im Detail, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG bedeutet, welche Bereiche betroffen sind und wie Sie Ihre Website rechtzeitig fit machen können.
Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung des BFSG