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Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG): Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

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10.04.2025

Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG): Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit im digitalen Raum gesetzlich verpflichtend – für viele Unternehmen ist es höchste Zeit zu handeln. Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet – insbesondere im E-Commerce, bei Bankdiensten, im Fernverkehr oder mit Geräten wie Smartphones, Routern oder E-Readern – muss seine Angebote bis dahin barrierefrei gestalten. Das regelt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Was bedeutet das konkret?

Barrierefreiheit heißt: Ihre Website, Ihr Online-Shop oder Ihre digitale Dienstleistung müssen für alle Menschen zugänglich und bedienbar sein – auch für Menschen mit Einschränkungen. Das betrifft z. B.:

  • Lesbarkeit: Texte müssen skalierbar und gut kontrastiert sein.

  • Navigation: Menüs müssen logisch aufgebaut und per Tastatur bedienbar sein.

  • Medieninhalte: Videos brauchen Untertitel, Bilder benötigen Alternativtexte.

  • Formulare: Müssen klar strukturiert und fehlerrobust gestaltet sein.

Wen betrifft das?

Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Services für Endkunden anbieten. Ausnahmen gibt es nur für rein B2B-orientierte Anbieter und Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. Euro Jahresumsatz). Doch auch diese profitieren von barrierefreien Angeboten – durch bessere Nutzerfreundlichkeit, höhere Reichweite und bessere Platzierungen in Suchmaschinen.

Warum Sie jetzt aktiv werden sollten

  • Die Zeit läuft: Das Gesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft.

  • Verstöße können teuer werden: Wer nicht rechtzeitig nachbessert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

  • Barrierefreiheit ist kein Nachteil – sondern ein Wettbewerbsvorteil.

Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt Ihre Webseite!

Nutzen Sie Tools wie den BITV-Test oder lassen Sie sich beraten – bevor der Stichtag naht.

 

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Sie möchten tiefer einsteigen?

In unserem ausführlichen Beitrag erfahren Sie im Detail, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG bedeutet, welche Bereiche betroffen sind und wie Sie Ihre Website rechtzeitig fit machen können.
Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung des BFSG

 

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